Bußgeldkatalog

Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog

Stand: 1. Januar 2002

Es gibt klare Verkehrsregeln. Sie sollten dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt oder gar gefährdet oder geschädigt wird.

Über besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen Folgen - Bußgeld, Geldstrafe, Punkte im Verkehrsregister und Fahrverbot informiert dieses Angebot.

Dieser Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog ist ein Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer. Es handelt sich nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.

Eine ausführliche Übersicht zum Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Geschwindigkeit

Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen  (z.B. Nebel oder Glatteis)

Euro

50

Punkte

3

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten:

 

Euro

Punkte

Fahrverbot/
Monat(e)

in km/h

Innerhorts

Außerorts

Innerhorts

 Außerorts

Innerhorts

Außerorts

bis 10

15

10

       

11-15

25

20

       

16-20

35

30

       

21-25

50

40

1

1

   

26-30

60

50

3

3

   

31-40

100

75

3

3

1

 

41-50

125

100

4

3

1

1

51-60

175

150

4

4

2

1

61-70

300

275

4

4

3

2

über 70

425

375

4

4

3

3

Vorfahrt/Vorfahrtszeichen 

Tatbestand

Euro

Punkte

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet

50

3

Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet

50

3

Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet

50

3

Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht in § 19 Abs. 2 StVO überquert 

50

3

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

Tatbestand

Euro

Punkte

Fahrverbot
/Monat

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter

     

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als

     

5/10 des halben Tachowertes

40

1

 

4/10 des halben Tachowertes

50

2

 

3/10 des halben Tachowertes

75

3

 

2/10 des halben Tachowertes

100

4

1*

1/10 des halben Tachowertes

125

4

1*

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als

     

5/10 des halben Tachowertes

50

2

 

4/10 des halben Tachowertes

75

3

 

3/10 des halben Tachowertes

100

4

 

2/10 des halben Tachowertes

125

4

1

1/10 des halben Tachowertes

150

4

1

* soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt

Abbiegen

Tatbestand

Euro

Punkte

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet

40

1

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet  

40

2

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet

40

2

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

50

2

Autobahn

Tatbestand

Euro

Punkte

Fahrverbot
/Monat

Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren

     

in einer Ein- oder Ausfahrt

50

4

 

auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen

100

4

 

auf durchgehender Fahrbahn

150

4

1

Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt

50

2

 

Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt

40

2

 

Straftat

Punkte

Freiheitsstrafe
/Geldstrafe
/Fahrverbot

Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

7

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis

Rote Ampel

Tatbestand

Euro

Punkte

Fahrverbot
/Monat

Ampel bei "Rot" überfahren

50

3

 

Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

125

4

1

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren

125

4

1

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren

200

4

1

Grünpfeil

Tatbestand

Euro

Punkte

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

   

vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten

50

3

den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegefurten, gefährdet

60

3

den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen

   

behindert

60

3

gefährdet

75

3

Fußgängerüberweg

Tatbestand

Euro

Punkte

An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

50

4

Punkteregelung bei Fahrerflucht

Tatbestand

Punkte

Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht
(Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)

5

Sonstige Fälle der Fahrerflucht

7

Überholen

Tatbestand

Euro

Punkte

Fahrverbot
/Monat

Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)

40

1

 

Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet

40

2

 

Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt

50

3

 

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage

50

3

 

und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt

75

4

 

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

125

4

1

Fahrzeugmängel

Tatbestand

Euro

Punkte

Fahrzeugmängel

   

Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen

50

3

oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen

75

3

Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen

50

3

oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen

75

3

Handyverbot

Tatbestand

Euro

Missachtung des Verbotes zur Benutzung von Handys während der Fahrt:

 

als Kraftfahrzeugführer

30

als Radfahrer

15

Sonstige Verkehrsverstöße

Tatbestand

Euro

Punkte

Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen

   

bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

40

2

auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert

40

2

Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht

75

3

Tatbestand

Euro

Punkte

Sonntagsfahrverbot für LKW:

   

Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren

40

1

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet

200

1

Alkohol

Alkoholgehalt im Blut

Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

Wenn es zu einem Unfall kommt

Ab 0,3 ‰
Alkohol
zeigt Wirkung

 
7
GOF

7
GOF

 

Ab 0,5 ‰
doppeltes
Unfallrisiko

4 Punkte
Geldbuße

7 Punkte
GOF

7 Punkte
GOF
<

 

Ab 1,1 ‰
über
zehnfaches

7 Punkte
GOF

7 Punkte
GOF

7 Punkte
GOF
<

 

Anzahl Punkte

im VZR in Flensburg



Schadenersatz; Schmerzensgeld und evtl. Rente an Unfallopfer

Geldbuße

(bis 1500 Euro)

Fahrverbot (bis 3 Monate)

GOF 

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre)

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)