Checkliste für den Führerscheinerwerb

6 Gebote
Erst die Arbeit, dann das Fahrvergnügen
Folgen Sie uns Schritt für Schritt auf dem Weg zum Führerschein

1. Der Ordnung halber

Jeder, der auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen möchte, braucht dafür eine gültige Fahrerlaubnis.
Diese ist erst dann offiziell erteilt, wenn Sie den Führerschein in Ihrer Hand bzw. Brieftasche haben.
Welche Voraussetzungen und Pflichten ein Führerscheinbewerber erfüllen muss, ist im §2 Straßenverkehrsgesetz festgelegt.
Übrigens: Ausnahmen bestätigen die Regel Ganz ohne Fahrerlaubnis und Prüfbescheinigung dürfen folgende Fahrzeuge geführt werden:
   • Motorisierte Krankenfahrstühle mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis zu 10km/h
   • Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6km/h.
   • PKW, die auf 6km/h gedrosselt sind, gelten als KFZ

2. Erste Hilfe Kurs Für den Fall der Fälle

Jeder Autofahrer muss auch im Notfall wissen, was zu tun ist.
Deshalb ist die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe verpflichtend, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben.
Wo und wann solche Kurse angeboten werden, erfährt man z.B. in der Fahrschule oder hier unter www.notfallmedizin.de
Wenn auch kein Ersatz für einen richtigen Kurs - einen ersten Einblick in die wichtigsten Maßnahmen der Ersten Hilfe liefern die Erste Hilfe Movies.
Vom Rettungsgriff bis zur Stabilen Seitenlage: Diese Filme mit Sista Help führen vor wie's geht

3. Sehtest

Augen zu und durch... mit dieser Einstellung sollten Sie sich lieber von öffentlichen Straßen fernhalten.
Nur wer den Durchblick hat, wird auch zur Fahrprüfung zugelassen.
Um das zu beweisen, reicht eine Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Untersuchung,
die übrigens nicht älter als 2 Jahre sein darf. Nicht amtlich, aber ein unterhaltsamer Hingucker:

4. Amtlicher Antrag

Bitte Behördengang einlegen
Der Amtsschimmel reitet auch auf Deutschlands Straßen.
Deshalb müssen Sie zunächst beim örtlichen Einwohnermeldeamt einen "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" einreichen;
und zwar zusammen mit zwei Lichtbildern im Halbprofil sowie Ihrem Sehtest und der Erste-Hilfe-Bescheinigung.
Achtung: Gültigen Personalausweis oder Reisepass nicht vergessen!
Für die Führerscheinklassen mit den Buchstaben C und D, z.B. für Busse und LKW,
muss darüber hinaus ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung vorgelegt werden.

5. Theoretische Prüfung

Übung macht den Meister Sind alle bürokratischen Hürden umfahren, ist erst einmal Büffeln angesagt -
denn vor die Praxis hat Vater Staat die Theorie gesetzt.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters und erst nach Absolvieren
der vorgeschriebenen Anzahl an Theoriestunden für die jeweilige Klasse abgenommen werden.
Um unnötige Kosten und Stress zu vermeiden, sollte man aber erst dann hingehen,
wenn man sich wirklich straßentauglich und verkehrssicher fühlt.
Denn wer durchfällt, darf seine Prüfung erst nach 2 Wochen wiederholen.
Und wenn's gleich dreimal schief geht, wird man für 3 Monate gesperrt. - Viel Zeit zum Üben...
Geprüft wird schriftlich vor einem DEKRA oder TÜV-Gutachter.
Aber keine Sorge, die Prüfungsbögen und -fragen sind ebenso aufgebaut wie die Übungsblätter aus der Fahrschule.
Damit alles glatt geht, finden Sie hier jede Menge Tipps, Tricks und Online-Übungen rund um die  Theorie.

6. Praktische Fahrprüfung

Die Fahrstunde der Wahrheit
Wer seine theoretische Prüfung bestanden und alle erforderlichen Übungsstunden hinter sich hat,
kann die praktische Fahrprüfung ablegen. Allerdings frühestens 1 Monat vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters.
Dieser offizielle Praxistest mit dem Prüfer im Nacken ist für alle Führerscheinklassen, bis auf Klasse L, vorgeschrieben
und sollte im Normalfall an Ihrem Hauptwohnsitz durchgeführt werden.
Wenn alles läuft wie geschmiert, wird Ihnen Ihr vorbereiteter Führerschein gleich nach der Prüfung
( bzw. frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres) ausgehändigt!
Sollten Sie beim ersten Mal nicht bestehen, können Sie die Prüfung schon nach 14 Tagen wiederholen,
müssen bis dahin aber eine Nachschulung absolvieren.
Alles über den Fahrschul-Unterricht, die Prüfungen und das Finanzielle erfahren Sie hier!
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Dann folgen Sie uns direkt in die Praxis.
Wir wünschen viel Erfolg!