Fahrzeugklassen

Klasse    Erläuterung Mindestalter Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich Gilt auch für Klassen
A   Krafträder mit oder ohne Beiwagen 18 / 25* Jahre nein A1, M
A1    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 0,125 l und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW 16 Jahre nein M
B   Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern) 18 Jahre nein  L, M
C   Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger) 18 Jahre Klasse B C1, B, L, M
C1   Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhängern) 18 Jahre Klasse B  L, M
D    Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger) 21 Jahre Klasse B D1
D1    Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen (auch mit Anhängern) 21 Jahre Klasse B B, L,  M
L    Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden 16 Jahre nein -
M    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 0,05 l 16 Jahre nein -
T    Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke 16 Jahre nein M, L
Mofa    Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h 15 Jahre nein -
Kranken- Fahrstühle   Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge (motorisierte Krankenfahrstühle) mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von 10 - 25km/h 15 Jahre nein  -