MPU  -- Medizinisch - Psychologische Untersuchung

 

1. Vertrauensbonus verspielt
Jeder Fahrerlaubnis-Erstbewerber bekommt bei der Erteilung des Führerscheins einen Vertrauensbonus hinsichtlich seiner Eignung zum Führen eines Kfz. Wer diesen Vertrauensbonus verwirkt hat, z. B. durch Alkohol/Drogen am Steuer, oder durch hartnäckiges Punktesammeln, hat es schwer, dieses Vertrauen in seine Eignung zurück zu gewinnen. Die MPU wurde seinerzeit hauptsächlich konzipiert und etabliert, um charakterlich ungeeignete Verkehrsteilnehmer auszufiltern. Im Falle von Alkohol am Steuer lässt sich das sehr schön auf den Punkt bringen: "Die MPU dient dazu, herauszufinden, ob der Bewerber ein trinkender Fahrer oder ein fahrender Trinker war."

2. Eignung selbst in Frage gestellt
Durch seine Auffälligkeit hat der Verkehrsteilnehmer seine Eignung selbst in Frage gestellt. Immerhin hat er erhebliche bzw. wiederholte Alkoholmengen zu sich genommen und damit fahrlässig die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen. Oder er hat durch Drogenkonsum bzw. durch überdurchschnittliches Überschreiten von Verkehrsvorschriften andere gefährdet. Die Straßenverkehrsbehörde hat daraufhin das Vertrauen in seine verkehrsrelevante Zuverlässigkeit verloren. Als Punktesammler hat er sich als unbelehrbar bzw. unfähig, aus seinen Fehlern zu lernen, selbst dargestellt. Als Alkohol- oder Drogenkonsument handelte er verantwortungslos.

3. Die MPU als Chance
Die MPU bietet dem Probanden die Chance, die Behörde nach einer gewissen Zeit der innerlichen Umorientierung, vom (Wieder-) erwerb der Eignung zu überzeugen. Keineswegs ist die MPU eine zweite Strafe! Die MPU will nicht bestrafen, sondern die (wieder) erlangte Eignung feststellen. Wird die Eignung festgestellt, kann der Proband wieder seinen Führerschein erwerben bzw. zurückerhalten. Kann die Eignung nicht festgestellt werden, so hat sich der Proband nicht (genügend) gewandelt. Gewissermaßen bestraft ihn die MPU für den Nichtvollzug einer notwendigen Wandlung, keineswegs aber für eine vorangegangene Auffälligkeit, für die der Proband ja auf andere Weise bereits bestraft wurde.

4. Vorbereitung der MPU
Mit der Vorbereitung der MPU sollte möglichst frühzeitig nach dem Fahrerlaubnisentzug begonnen werden. Verkehrspsychologen oder Verkehrstherapeuten bieten hier professionelle Unterstützung. So können die Weichen frühzeitig richtig gestellt werden! Es wäre doch schade, wenn der Proband den Gutachter nur deshalb von seiner Wandlung nicht überzeugen kann, weil z. B. eine regelmäßige Kontrolle der Leberwerte fehlt. Der Profi kann dem Probanden rechtzeitig sagen, ob z.B. das Erlernen kontrollierten Umgangs mit Alkohol Erfolg versprechend aussieht oder ob Abstinenz zu empfehlen wäre. Oder Drogenscreenings. Oder ...

5. Das Gutachten
Der Gutachter sieht sich immer wieder in der Position des Belogenen und des Buhmannes. Jeder Proband schildert ihm, Veränderungen vorgenommen zu haben. Aber nur die wenigsten haben das wirklich (oder richtig) gemacht. Deshalb forscht der Gutachter stets nach vorausgegangenen Erkenntnissen. die die Veränderungen bewirkt haben. Nur eine vollständig erkannte Gefahr bietet die Chance gebannt zu werden. Ob die Chance genutzt wird, ist eine andere Frage. Wenn aber Gefahren (Fehler und/oder Schwächen) falsch eingeschätzt werden, so kann ihnen auch nicht adäquat begegnet werden. Natürlich wird der Gutachter auch hinsichtlich der Erkenntnisse häufig belogen. Deshalb lässt er sich die Erlebnisse bzw. Erfahrungen aus dem Wandlungsprozess beschreiben. Vereinfacht gesagt: Wenn dem Gutachter jemand erzählt, er sei von A nach B getrampt, er ihm aber nicht glaubt, braucht er ihn nur nach seinen Erlebnissen unterwegs zu fragen. Ist er wirklich getrampt, kann er was erzählen. Ist er es nicht, wird er Lügner entlarvt und damit bekommt er in der Regel auch ein negatives Gutachten.

6. Gefahren für Wiederholer
Nach negativer MPU kann man - theoretisch - meist schon bald an einem anderen Medizinisch-Psychologischen Institut (MPI) die nächste MPU absolvieren. (Die Erstgutachter müß(t)en den Probanden unter Hinweis auf die kurze Zeit dazwischen zurückweisen.) Da es sich bei MPI's um am Markt konkurrierende Wirtschaftsunternehmen handelt, läßt das neu gewählte MPI den Probanden sicherlich auch antreten, ehe er sein Geld zur Konkurrenz trägt ... . Aber der Misserfolg ist vorprogrammiert. Dem dritten Gutachter aber ist dann die Schwelle, die er (oder eher der Proband!!!) überwinden muß nur unnötig erhöht, denn zwei negative Gutachten wiegen eben mehr als nur eines.

7. Gut Ding will Weile haben
Die Psychologie geht von Mindestzeiträumen aus, die für eine nachhaltige und dauerhafte Wesensänderung notwendig sind. Unter Inanspruchnahme professioneller Hilfe ließe sich der Zeitrahmen verkürzen. Nur der psychologische Profi kann hier kompetent wirken. Vielfach schicken Profis anderer Disziplinen - oder Laien - die Leute auf den falschen Weg, z.B. den Rechtsweg. Hat ein Gutachter ein negatives Gutachten erstellt, weil Ihre Eignung nicht ausreicht, gibt es i.d.R. keine juristische Möglichkeit, Ihre Eignung auf dem Rechtsweg herzustellen. Das sollten Sie bedenken! Es gibt Anwälte, die empfehlen ihren Klienten den zuständigen psychologischen Weg, verzichten dabei sogar auf eigenen Umsatz, gewinnen oder stärken aber so das Vertrauen ihrer Mandanten in die Person und die Kompetenz ihres juristischen Beraters.

8. Nepper, Schlepper, Bauernfänger
Leider tummeln sich in der MPU-Vorbereitung viele schwarze Schafe. So ist z.B. der Begriff "Verkehrstherapeut" (noch) nicht gesetzlich geschützt und auch das Berufsbild wird gegenwärtig erst etabliert. "Verkehrstherapeut" kann sich also theoretisch (noch) jeder nennen auch wenn ihm Therapie auszuüben untersagt ist. Und mancher tut es trotzdem, ohne qualifiziert zu sein. Es gibt aber auch qualifizierte "Verkehrstherapeuten", die einfach Kasse machen wollen.

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