Bei Autounfällen haftet der Verursacher in unbegrenzter Höhe ...

... so sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Daher schreibt der Gesetzgeber jedem Fahrzeughalter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Abdeckung möglicher Schäden vor.
Mit unserer Kfz-Haftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer, Halter und Fahrer gegen Haftpflichtansprüche geschützt. Unter den Versicherungsschutz fallen dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Die Kaskoversicherung
Aber eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Wagen ab. Hier hilft die Kaskoversicherung. Sie können dabei zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung wählen. Mehr zur Kaskoversicherung.
Richtig abgesichert?
Ergänzend zur Kaskoversicherung gibt es weitere Möglichkeiten, sich rundum abzusichern:
Die Insassen-Unfallversicherung versichert Fahrer und alle Mitfahrer des Fahrzeugs gegen mögliche Unfallfolgen wie Tod, Invalidität und vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Versicherungsschutz besteht hier bei allen Unfällen, die beim Gebrauch des Fahrzeugs entstehen können - also auch beim Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen.
Ein Schutzbrief hilft bei Unfällen oder Notfällen: Denn neben der Kostendeckung für Pannen-/Unfallhilfe oder Abschleppen gehört auch die Betreuung in Notfällen (z.B. Krankenrücktransport oder Übernahme von Mietwagenkosten) zur Leistung. Der Schutzbrief ist in unserer Kaskoversicherung bereits enthalten.
Und eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung stellt sicher, dass Sie nach einem Verkehrsunfall Ihr Recht ohne Kostenrisiko einklagen können.

Für nähere Informationen Besuchen Sie die Webseite der Aachener und Münchener Versicherung.

www.aachener-muenchener.de