Bei Autounfällen haftet der Verursacher in unbegrenzter Höhe
...
... so sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Daher schreibt der Gesetzgeber
jedem Fahrzeughalter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Abdeckung
möglicher Schäden vor.
Mit unserer Kfz-Haftpflichtversicherung sind der Versicherungsnehmer, Halter und
Fahrer gegen Haftpflichtansprüche geschützt. Unter den Versicherungsschutz
fallen dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Kaskoversicherung
Aber eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Wagen ab.
Hier hilft die Kaskoversicherung. Sie können dabei zwischen
Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung wählen. Mehr zur
Kaskoversicherung.
Richtig abgesichert?
Ergänzend zur Kaskoversicherung gibt es weitere Möglichkeiten, sich rundum
abzusichern:
Die Insassen-Unfallversicherung versichert Fahrer und alle Mitfahrer des
Fahrzeugs gegen mögliche Unfallfolgen wie Tod, Invalidität und vorübergehende
Arbeitsunfähigkeit. Versicherungsschutz besteht hier bei allen Unfällen, die
beim Gebrauch des Fahrzeugs entstehen können - also auch beim Ein- und
Aussteigen sowie Be- und Entladen.
Ein Schutzbrief hilft bei Unfällen oder Notfällen: Denn neben der Kostendeckung
für Pannen-/Unfallhilfe oder Abschleppen gehört auch die Betreuung in Notfällen
(z.B. Krankenrücktransport oder Übernahme von Mietwagenkosten) zur Leistung. Der
Schutzbrief ist in unserer Kaskoversicherung bereits enthalten.
Und eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung stellt sicher, dass Sie nach einem
Verkehrsunfall Ihr Recht ohne Kostenrisiko einklagen können.
Für nähere Informationen Besuchen Sie die Webseite der Aachener und Münchener Versicherung.